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Medizinische Versorgung in MG für Flüchtlinge aus der Ukraine und Russland. (Ein Leitfaden)

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Liebe Patientinnen und Patienten,

wir wissen, dass Sie und Ihre Familie derzeit großen Belastungen ausgesetzt sind durch Ihre Flucht aus der Ukraine und Ihren Neustart in Mönchengladbach. Gerne möchten wir Ihnen helfen, sich zum Thema Gesundheit gut in unserer Stadt zurecht zu finden.
Im Folgenden haben wir daher die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Sollten Sie weitere Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, sind wir gerne für Sie da!
Für Fragen im Bereich der Erwachsenenmedizin:
Für Fragen im Bereich der Kindermedizin:

Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich rasch in unserer Stadt wohl fühlen!

Prof. Dr. med. H. Nguyen
Chefarzt Innere Medizin

Dr.med. Sabine Keiser
Chefärztin Kinder- und Jugendmedizin

Was können Sie in Notlagen und bei Lebensgefahr tun?

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger ein akutes schwerwiegendes Gesundheitsproblem haben und Sie nicht mehr alleine in ein Krankenhaus kommen können, können Sie den Rettungsdienst rufen unter der Nummer 112.

Es ist wichtig, dass Sie bei diesem Anruf genau beschreiben, welches Problem Sie haben und wo man Sie finden kann. Lassen Sie nach Möglichkeit jemanden diesen Anruf für Sie tätigen, der Deutsch oder Englisch spricht.

Der Rettungsdienst wird dann zu Ihnen kommen und Sie dann bei Bedarf in ein Krankenhaus bringen. Familienangehörigen dürfen bei Erwachsenen mit dem Rettungsdienst nicht mitfahren. Kinder dürfen immer von einem Elternteil begleitet werden.

Wichtig: Der Transport mit dem Rettungsdienst ist immer kostenfrei. Es kann im Zweifel Ihr Leben retten, wenn Sie bei schwersten Krankheitszeichen den Rettungsdienst rufen. Diese Möglichkeit darf aber auch nicht ausgenutzt werden. Wer den Rettungsdienst ruft ohne Anlass, muss die Kosten eventuell selbst tragen. Ein Rettungswagen ist kein Taxi.

Was soll man im Notfall machen zB bei starken Schmerzen, starker Luftnot?
Bei starken Beschwerden (Schmerzen, Luftnot etc.) können Sie Notfallambulanz der Krankenhäuser aufgesucht werden. Der Rettungsdienst soll nur in besonderen Fällen angerufen werden.

In welche Notaufnahme können Sie gehen?
Jedes Krankenhaus in der Stadt hat eine Notaufnahme. Je nach Wohnort soll man das nächst gelegene Krankenhaus aufsuchen:

Im Norden
Kliniken Maria Hilf
Viersener Straße 450, 41063 Mönchengladbach
https://www.mariahilf.de/

Krankenhaus Neuwerk  
(Krankenhaus mit Frauenklinik)
Dünner Straße 214-216, 41066 Mönchengladbach
https://www.kh-neuwerk.de/

Im Süden
Städtische Kliniken Mönchengladbach
(Einziges Krankenhaus mit einer Kinderklinik;
Krankenhaus mit Frauenklinik)
Hubertustrasse 100, 41239 Mönchengladbach
https://sk-mg.de/

Stadt Mitte 
Bethesda-Krankenhaus
Ludwig-Weber Strasse 145, 41061 Mönchengladbach
https://www.johanniter.de/

Eine Vorstellung ist z.B. sinnvoll, wenn Sie folgende Beschwerden haben:

  • Nach einem Unfall mit Knochenbruch
  • Bei starken Schmerzen in der Brust (V.a. Herzinfarkt)
  • Bei starken Schmerzen im Bauch (V.a.Bilddarmentzündung)
  • Bei plötzlicher Bewußtseinstrübung (V.a. Schlaganfall)Bei akuter Verschlechterung des gesamten Zustandes (V.a. Blutvergiftung)

Die Notaufnahmen sind mit dem Auto erreichbar.  Falls ein schneller Transport mit Arztbegleitung erforderlich sein sollte, kann der Rettungsdienst angerufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich ein Taxi bestellen müssen, falls Sie nicht schwerstkrank sind aber keine eigene Fahrgelegenheit haben.

Möglicherweise schickt Sie auch Ihr Arzt mit einer Einweisung in eine Notaufnahme, wenn sie eine Erkrankung haben, die dringend im Krankenhaus behandelt werden soll.
Ohne eine Einweisung kann der Besuch der Notaufnahme mit lange Wartezeiten verbunden sein.
Nach der Behandlung in der Notaufnahme entscheiden Sie mit dem Arzt, wie die weitere Behandlung erfolgen soll.

Wer hilft sonst noch am Wochenende und in der Nacht?
Ausserhalb der regulären Arbeitszeit der niedergelassenen Ärzte gibt es den „Kassenärztlichen Notdienst“.
Unter der Nummer 116 117 erfahren Sie, welcher Arzt Ihnen helfen kann.
Darüber hinaus gibt es die Notdienstpraxis am Evangelischen Krankenhaus Bethesda
Ludwig-Weber-Straße 15
41061 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
Mo, Di und Do: 19 - 22 Uhr
Mi und Fr: 14 - 22 Uhr
Sa., So., Feiertage und den Tagen vom 24.12. bis 01.01.: 9 - 22 Uhr
https://patienten.kvno.de/service/notdienst/moenchengladbach

Bei Zahnärztlichen Notfällen erfährt man unter www.zahnarzt-notdienst.de oder unter 0185- 986700 welcher Zahnarzt helfen kann.

Wer hilft Ihnen bei Gesundheitsfragen, die kein Notfall sind?

Ihr erster Ansprechpartner für leichte Beschwerden sind niedergelassene Ärzte. Diese können Sie in allen Gesundheitsfragen auch dauerhaft begleiten. Die Ärzte sind an allen Werktagen während der normalen Öffnungszeiten der Praxis für Sie da. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, ehe Sie in die Praxis gehen, damit der Arzt auch Zeit für Sie hat!

Über die Webseite https://www.barmer-arztsuche.de/barmerarztsuche/doctor-finder.htm finden Sie einen Kassenarzt in Ihrer Nähe.  
Wenn Sie in das erste Suchfeld auf der Homepage "ukrainisch" oder"russisch" eingeben, werden Ihnen Ärzte vorgeschlagen, die Ihre Sprache sprechen.

Die niedergelassenen Ärzte helfen Ihnen auch, wenn Sie einen Spezialisten benötigen, zB einen Facharzt für Diabetes. Der niedergelassene Arzt nennt Ihnen einen möglichen Kollegen und stellt eine „Überweisung“ aus.

Wie bekommt man die notwendigen Medikamente für den täglichen Bedarf (Blutdruck, Herzmedikamenten, Zuckermedikamenten, Insulin, Antiepileptika etc.)?

Fast alle diese Medikamente bekommt man nur mit einem Rezept von einem Arzt. Ein Arztrezept bekommt man nach einer persönlichen Vorstellung in einer Praxis. Der Arzt wird mit Ihnen besprechen, welche Medikamente Sie benötigen und Ihre Erkrankung auch weiter behandeln.
Das Rezept des Arztes können Sie in einer Apotheke einlösen.

Welche Rezepte gibt es in Deutschland?
Von einem niedergelassenen Arzt oder nach einer Krankenhausbehandlung erhalten Sie in der Regel ein Rosa Rezept. Rezepte aus einem Krankenhaus müssen innerhalb von 3 Tagen eingelöst werden in der Apotheke, für Rezepte von einem niedergelassenen Arzt haben Sie 28 Tage Zeit.
Starke Schmerzmedikamente werden auf besonderen gelben Rezepten verordnet
Menschen mit einem Berechtigungsschein oder Kinder müssen in Deutschland keine Rezeptgebühren bezahlen.

In der näheren Umgebung gibt es rund um die Uhr mindestens immer eine geöffnete Apotheke: an den Türen aller Apotheken steht aufgeschrieben, wer Notdienst hat. Sie finden diese Angaben aber auch unter: https://www.apotheken.de/apotheken-und-notdienste-suchen/ 

Wie bekommen Sie Hilfe für Ihr Kind?

Für alle Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind die niedergelassenen Kinderärzte in Mönchengladbach zuständig. Man findet einen Kinderarzt unter www.kinderaerzte-im-netz.de; hier geben die Ärzte meist auch an, welche Sprachen sie selbst sprechen.

Gerade, wenn Sie ein Kind haben mit einer chronischen Erkrankung, das immer wieder Medikamente benötigt, ist es wichtig, dass Sie sich einen Kinderarzt suchen, der sich dauerhaft um ihr Kind kümmert.
Niedergelassene Kinderärzte verordnen auch Physiotherapie oder Logopädie, wenn dies erforderlich ist. Diese müssen Eltern nicht selbst bezahlen.

Kinder erhalten in Deutschland bereits bei der Geburt ein „Gelbes Untersuchungsheft“; in regelmäßigen Abständen werden die Kinder untersucht, um zu sehen, dass sie sich gut entwickeln. Der Kinderarzt trägt die Untersuchungsergebnisse in das Buch ein.
Anders als in der Ukraine haben wir in Deutschland noch keinen digitalen Impfpass. Alle Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wahrnehmen, damit Ihr Kind gut vor schweren Erkrankungen geschützt wird.

Hat Ihr Kind eine spezielle Krankheit wie Diabetes oder Epilepsie, kann ein Kinderarzt Sie auch in das Krankenhaus überweisen. Gerne bekommen Sie dann hier einen Termin zur Untersuchung. Der niedergelassene Kinderarzt muss eine Überweisung ausstellen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Auch beim Besuch des Zahnarztes müssen Eltern nichts für Ihre Kinder bezahlen.

Wenn Ihr Kind akut krank ist, ist am Tag der niedergelassene Kinderarzt zuständig. Am Abend oder an den Wochenenden gibt es einen kinderärztlichen Notdienst. Sie erreichen ihn telefonisch unter 02166- 39436990 oder unter 116 117

Kinderärztliche Notdienstpraxis an den
Städtischen Kliniken Mönchengladbach
Hubertusstraße 100
Öffnungszeiten:

Mo., Die. + Do.: 19:00 - 22:00 Uhr
Mi. + Fr.: 16:00 - 22:00 Uhr
Sa., So. + Feiertage: 09:00 - 21:00 Uhr

Wenn Ihr Kind schwer krank ist, können Sie es auch in die Notfallambulanz der  Kinderklinik an den Städtischen Kliniken bringen.
Bei allen Notfällen (schwere Atemnot, Unfall, Krampfanfall) können Sie einen Rettungswagen rufen unter 112, der Ihr Kind in die Klinik bringt.

Auch Kinder benötigen einen Berechtigungsschein für die Behandlung.

Wichtig:
Selbstverständlich behandeln wir Ihr Kind im Notfall aber auch, wenn dieser Schein noch nicht vorliegt. Ihnen entstehen für die Behandlung beim Kinderarzt oder in der Kinderklinik keine eigenen Kosten.

Wenn Kinder im Krankenhaus behandelt werden müssen, darf die Mutter oder der Vater immer beim Kind bleiben. Dabei entstehen keine besonderen Kosten.

Wichtig ist es, dass Kinderärzte auch im Krankenhaus immer für Sie und Ihr Kind da sind; das bedeutet, dass Sie sich auch immer an uns wenden dürfen, wenn Sie sich stark überfordert fühlen oder nicht wissen, wie Sie mit ihrem Kind umgehen sollen, z.B. weil Ihr Baby die ganze Nacht schreit.

Wie bekommen Sie Hilfe als Schwangere?
Wenn Sie schwanger sind, ist es wichtig, dass Sie sich bald eine behandelnde Frauenärztin/ Frauenarzt suchen. Sie finden diese z.B. unter www.frauenaerzte-im-netz.de.
Der Frauenarzt betreut Sie während der Schwangerschaft und danach. Er rät Ihnen auch, wann Sie sich in einer Frauenklinik vorstellen sollen. Schwangere erhalten einen „Mutterpass“, in dem alle wichtigen Daten zur Schwangerschaft festgehalten werden.
Nach Möglichkeit sollen sich alle Schwangeren einmal vor der Entbindung in dem Krankenhaus anmelden, in dem ihr Kind bekommen möchten. Üblicherweise findet diese Anmeldung circa ab der 34. Schwangerschaftswoche statt.
In Mönchengladbach gibt es im Krankenhaus Neuwerk und an den Städtischen Kliniken eine Geburtsstation. Nur an den Städtischen Kliniken gibt es auch immer Kinderärzte, die sich sofort um das Kind nach der Geburt kümmern können. Daher sollten Schwangere, bei denen es schon in der Schwangerschaft Probleme gegeben hat, in den Städtischen Kliniken entbinden. Die Städtischen Kliniken bieten die höchste Versorgungsstufe an.

Frauen, die eine normale Geburt haben, können am 2. bis 3. Tag das Krankenhaus wieder verlassen, wenn eine gute Weiterversorgung gewährleistet ist. Frauen mit Kaiserschnitt werden am 3. bis 5. Tag nach der Entbindung, wenn keine Probleme vorliegen, wieder entlassen. Noch im Krankenhaus werden bei den Kindern entsprechende Untersuchungen durchgeführt (Stoffwechseltest, Hörtest).

Sollte das Kind nach der Geburt krank sein, wird es in der Kinderklinik behandelt. Hier können die Eltern jeder Zeit zu ihrem Kind.

Jedes Kind soll einen guten Start in das Leben bekommen; es gibt daher in Deutschland die „Frühen Hilfen“: Mitarbeiter der Stadtverwaltung fragen alle Familien, ob und welche Hilfen sie für das Neugeborenen benötigen. Wenn Sie selbst Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich auch direkt an die Frühen Hilfen wenden unter https://www.fruehehilfen-online.nrw.de/moenchengladbach.suche

Ein Neugeborenes soll möglichst bald nach der Geburt angemeldet werden, damit Sie eine Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten und bei Bedarf auch finanzielle Hilfen beantragen können. Wenn Sie in den Städtischen Kliniken entbinden, können Sie an den Werktagen Ihr Kind in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr im Erdgeschoß im Gebäude der Mutter- Kind – Klinik anmelden, ansonsten ist das Standesamt für Sie zuständig.

Wer hilft Ihnen bei psychischen Problemen weiter?

Sie und Ihre Familie erleben gerade Schreckliches. Scheuen Sie sich nicht, sich bei starker Traurigkeit, Schlaflosigkeit, Ängsten oder auch Alkoholproblemen Hilfe zu suchen.
Der Verein für die Rehabilitation psychisch Kranker e.V. informiert über die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. https://www.rehaverein-mg.de

Wichtig: Menschen mit Selbstmordedanken benötigten schnelle Hilfe. Unter
0800 1110111 hört man Ihnen rund um die Uhr zu!

Welche Dokumente benötigt man für einen Arztbesuch?

Bei einer Registrierung in der Stadtverwaltung bekommen Sie einen Berechtigungsschein für den Besuch von Ärzten und Krankenhäusern.
Um einen solchen Berechtigungsschein zu bekommen, können Sie sich melden unter der Nummer (02161) 25-54321 (Mo- Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr) oder bei unkrainehilfe@moenchengladbach.de

Wichtig: Wenn Sie dringende medizinische Hilfe benötigen, werden Sie in jedem Krankenhaus auch ohne eine Bescheinigung behandelt. Man wird sie dort nur nach ihrem Personalausweis oder Reisepass fragen.

Was können wir Ihnen an den Städtischen Kliniken Mönchengladbach anbieten?

Für eine reguläre Behandlung im Krankenhaus wird eine Einweisung von einem niedergelassenen Kassenarzt (siehe oben) benötigt.

Danach kann ein Termin zu einer stationären Aufnahme vereinbart werden. Dies kann telefonisch mit den entsprechenden Kliniken der Städtischen Kliniken Mönchengladbach vereinbart werden.

  • Innere Medizin/Gastroenterologie 02166-3942121
  • Kardiologie/Angiologie 02166-3942125
  • Allgemeine/Viszerale Chirurgie  02166-3942065
  • Unfall-/Gelenkchirurgie 02166-3942072
  • Gefäß-/Endovaskuläre Chirurgie  02166-3942061
  • Urologie   02166-3943930
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe 02166- 3942204
  • Brusterkrankungen  02166- 3942381
  • Kinder- und Jugendmedizin  02166-3942617
  • Alterskrankheiten  02166- 2311

Weiterführende Informationen www.sk-mg.de

Weitere Stellen, die Ihnen helfen können:
Weitere wichtige Hinweise finden Sie unter:
www.mkffi.nrw/ukraine (Informationen vom „Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI)“ auf Deutsch & Ukrainisch)
www.germany4ukraine.de (Informationen vom „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch & Russisch)
https://unterkunft-ukraine.de (Unterkunftssuche und  Angebote auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch & Russisch
https://www.verbraucherzentrale.nrw/fluechtlingshilfe (Die Seite der Verbraucherzentrale NRW richtet sich an Menschen und Institutionen, die Flüchtende unterstützen, sowie direkt an Flüchtlinge
Fragen zum Aufenthaltsstatus ukrainischer Staatsangehöriger beantwortet der Fachbereich Bürgerservice, Ausländerangelegenheiten, während der Dienstzeit unter der Rufnummer 02161/25 53 180 oder per Mail an auslaenderwesen@moenchengladbach.de.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf der Webseite www.stadt.mg/ukrainehilfe.

Zur ukrainischen / russischen Version

 

Kontakt
Elisabeth-Krankenhaus Rheydt
Hubertusstraße 100
41239 Mönchengladbach
Telefon 02166 394-0
Telefax 02166 394-2700 (Telefonzentrale)

 

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